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GoogleFonts - Abmahnwelle rollt durch Ostfriesland

Verehrte Kunden, durch die DSGVO ist es in der heutigen Zeit in den meisten Fällen Pflicht, dass jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten stellt. Dieser hat u. a. auch die Aufgabe, zu prüfen, ob Ihre Internetseite DSGVO konform ist. Wir als reines IT Unternehmen dürfen und können Sie nicht rechtlich beraten. Allerdings möchten wir Sie über eine aktuelle, deutschlandweite Abmahnwelle bzgl. der Einbindung von GoogleFonts informieren und nicht im Regen stehen lassen.

Zur Thematik: Grundsätzlich arbeitet nahezu jedes Websystem / Webseite nicht nur mit den verfügbaren Standardschriftarten, sondern sehr häufig auch mit den kostenlos zur Verfügung stehenden GoogleFonts. Hierfür greift das Websystem auf eine große Datenbank zu, welche Google zur Verfügung stellt. Dies war jahrelang kein Problem, durch das Inkrafttreten der DSGVO gab es hier allerdings schon seit einiger Zeit einen Interpretationsspielraum, ob hier eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Internetseitenbenutzer betroffen sind (Endverbraucher bzw. dem Besucher Ihrer Internetseite geben beim Abruf bzw. Laden der verwendeten Schriftarten Ihre persönliche IP-Adresse preis, die dem amerikanischen Google-Server übermittelt werden).

Hier sahen Datenschützer jedenfalls das Potential dafür. Da einige Gerichte dieses auch so sahen und zustimmten, rollen nun durch div. Kanzleien aber auch Privatpersonen Abmahnungen quer durchs Land und auch hier in Emden sind bereits einige Kunden betroffen. Unsere Erfahrung zeigt, dass die abmahnende Person/Kanzlei hofft, das der Verstoß zugegeben und direkt bezahlt wird. In den meisten Fällen wird eine Entschädigung von ca. 170€ - 200€ gefordert.

Spätestens hiernach muss auf die Webseite angepasst werden, da es danach richtig teuer für den Seitenbetreiber werden kann. Wir können Abhilfe schaffen, indem wir die verwendeten Schriftarten vom Google-Server herunterladen, auf einen unserer Server (Server Standort Deutschland) lokal hochladen und diese dann bei Ihnen wieder neu einbinden. 

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen gerne dabei die GoogleFonts lokal einzubinden, damit das Aussehen Ihrer Internetseite unverändert bleibt und Sie dabei auf der rechtssicheren Seite sind. Auch bei allen anderen Fragen rund um Ihre Internetseite: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Siehe auch: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner